Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein in Deutschland
Sollte Schwarzfahren in Deutschland entkriminalisiert werden?
Berlin, den 25. Juli 2023 – Mehr als zwei Drittel der Deutschen sprechen sich für die Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein aus, so eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform „Frag den Staat“, die im März 2023 durchgeführt wurde.
Gefängnis wegen Schwarzfahren in Deutschland
Seit 1935 hat das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland einen harten Status als Straftat. Wenn eine Anzeige eines Verkehrsverbundes vorliegt, wird von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet. Sollte es zu einem Strafbefehl kommen, erfolgt die Benachrichtigung der betroffenen Person per Brief und sie hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Falls dies nicht geschieht, wird sie als verurteilt betrachtet. Allerdings besteht in den kommenden Wochen die Möglichkeit für den Bundestag, dies zu ändern. Die repräsentative Umfrage zeigt, dass der Bundestag dabei die Unterstützung eines Großteils der Bevölkerung hätte.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Straftaten können entweder mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Hierbei ist es egal, wie schwer die Straftat ist. Bei Ordnungswidrigkeiten dagegen gibt es grundsätzlich eine Geldbuße. Wegen einer Ordnungswidrigkeit muss also niemand ins Gefängnis.
Die Ergebnisse zeigen, dass mehr als zwei Drittel der Bundesbürger die Idee unterstützen, Schwarzfahren in Deutschland künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Gefängnisstrafe antreten müssen: Während die Hälfte der Befragten dies befürwortet, sind 45 Prozent dagegen. Etwa fünf Prozent hatten dazu keine Meinung oder machten keine Angaben.
Bußgeld oder Gefängnis?
Die Antworten auf die Frage bezüglich der Behandlung von Schwarzfahren in Deutschland als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße zeigen eine deutliche Offenheit für eine Reform. Laut Studie finden 69 Prozent der Bundesbürger eine solche Änderung richtig. Ein Viertel der Bevölkerung wäre dagegen.
Methodik:
Die Umfrage fand am 14. und 15. März 2023 statt. Grundgesamtheit waren die Wahlberechtigten in Deutschland. Die Erhebung wurde mittels zufallsbasierter Telefon- und Online-Befragungen durchgeführt, wobei insgesamt 1.215 Befragte einbezogen wurden. Dabei wurden 713 Personen telefonisch interviewt und 502 Interviews online durchgeführt. Um die Ergebnisse möglichst repräsentativ zu gestalten, wurden die Daten nach soziodemographischen Merkmalen und dem Rückerinnerung des Wahlverhaltens gewichtet. Die Schwankungsbreite beträgt 2 Prozentpunkte bei einem Anteilswert von 10% und 3 Prozentpunkte bei einem Anteilswert von 50%. Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Werte in diesem Bereich variieren können, aber innerhalb dieser Grenzen als statistisch signifikant angesehen werden können.
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