Gender Gap Arbeitsmarkt 2023
Ungleichheit bei der Bezahlung zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt
Berlin, den 16. September 2024 – Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt zeigt weiterhin signifikante Unterschiede in der Einkommens- und Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in Deutschland.
„Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus. Der Gender Gap Arbeitsmarkt als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet daher neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2023 bei 39 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Langfristig nahm die Verdienstungleichheit ab: Gegenüber dem Jahr 2014 sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte.“
Hauptursachen der Verdienstungleichheit: Arbeitszeit und Branchenwahl
Der Gender Gap Arbeitsmarkt lag im Jahr 2023 unverändert bei 39 Prozent, wie schon im Vorjahr. Frauen im Durchschnitt 39 Prozent weniger verdient als Männer. Im Vergleich zu 2014 ist die Ungleichheit um sechs Prozentpunkte zurückgegangen. Besonders der unbereinigte Gender Pay Gap (Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts), der 2023 bei 18 Prozent lag, trägt wesentlich zu dieser Diskrepanz bei. Frauen verdienen pro Stunde im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Zwei Drittel dieser Lücke erklären sich durch Unterschiede in der Branchenwahl, berufliche Anforderungen und Teilzeitarbeit. Der bereinigte Gender Pay Gap (Verdienstunterschied, der auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen ist, wie Unterschiede im Hinblick auf Beruf, Branche, Beschäftigungsumfang, Qualifikation oder Karrierelevel), der nicht durch diese Faktoren erklärt werden kann, beträgt 6 Prozent. Ein weiterer Faktor für die Verdienstlücke ist die geringere Arbeitszeit von Frauen. Männer arbeiteten im Durchschnitt 148 Stunden pro Monat, während Frauen auf 121 Stunden kamen, was einem Gender Hours Gap von 18 Prozent entspricht.
Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung
Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es deutliche Unterschiede: 2022 waren 73 Prozent der Frauen zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, während die Quote bei Männern 81 Prozent betrug. Dies ergibt eine Gender Employment Gap (Erwerbstätigenquote) von 9 Prozent.
Rückgang der Ungleichheit seit 2014
Seit 2014 ist der Gender Gap Arbeitsmarkt insgesamt zurückgegangen.2014 lag der Gender Gap Arbeitsmarkt bei 45 Prozent, 2023 waren es 39 Prozent. Der Rückgang ist auf den sinkenden Gender Pay Gap (von 22 Prozent im Jahr 2014 auf 18 Prozent im Jahr 2023) und dem geringeren Gender Hours Gap (von 21 Prozent auf 18 Prozent) zurückzuführen. Zu beobachten ist außerdem, dass der Rückgang beim Gender Hours Gap hauptsächlich auf die abnehmende Arbeitszeit von Männern zurückzuführen ist (von 154 Stunden im Jahr 2014 auf 148 Stunden im Jahr 2023), während die Arbeitszeit der Frauen nahezu konstant blieb.
Methodik:
Die Berechnungen der Gender Gaps für die Jahre 2014 und 2018 basieren auf der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmals im Berichtsjahr 2018 durchgeführt wurde. Anschließend erfolgte eine Fortschreibung der Ergebnisse. Seit dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch eine neue monatliche Verdiensterhebung ersetzt. Die Ergebnisse für den Gender Pay Gap und den Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt beruhen nun auf Daten aus einem repräsentativen Monat, hierbei handelt es sich um den April. Die Erwerbstätigenquoten, die zur Berechnung der Gender Employment Gap verwendet werden, stammen aus dem Mikrozensus.
Weitere Infos hier: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_083_621.html
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