Wächter der Branche: Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Schon gewusst?
Ihr lest richtig: Unsere Branche hat einen Wächter. Denn sie unterliegt ganz bestimmten, festgelegten Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Damit sich auch alle in der Branche an diese Regeln halten, gibt es den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. Wer hinter dem Rat steckt, in welchen Fällen er eingreifen muss und mit welchen Sanktionen Verstöße belegt werden, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. ist eine unabhängige Einrichtung, die von den vier deutschen Branchenverbänden ADM, ASI, BVM und DGOF getragen wird. Als Hüter der Branche ist es das Ziel des Rates, das Ansehen der Markt- und Sozialforschung zu wahren und darüber zu wachen, dass alle Mitglieder gemäß den vorgegebenen Grundsätze handeln. Er ist also keine staatliche Institution, sondern dient der freiwilligen Selbstkontrolle und ist damit ein wichtiges Organ, um die Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung zu wahren und damit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Branche zu stärken.
Bei welchen Verstößen kann ich mich an den Rat wenden?
Wann immer du den Eindruck hast, dass Markt- und Sozialforscher gegen die Berufsgrundsätze verstoßen oder du dich in deinen Rechten als Befragte*r verletzt siehst, kannst du dies der Beschwerdestelle des Rates melden. Es gibt einen internationalen Ehrenkodex, den ICC/ESOMAR, die deutsche Erklärung zu diesem Kodex sowie Qualitätsstandards und Richtlinien, in denen die Berufsgrundsätzen der deutschen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung definiert und präzisiert sind.
Beschwerde können übrigens nicht nur Umfrageteilnehmer*innen einreichen, sondern auch Wettbewerber, Interviewende oder Auftraggeber von Studien. Im Prinzip jeder, der fehlerhafte Marktforschung erkennt oder zur Durchführung von fehlerhafter Marktforschung aufgerufen wird. Eigens dafür wurde Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung gegründet. In Verdachtsfällen kannst du dich über die unten stehenden Kontaktdaten an ihn wenden.
Was passiert, nachdem ich einen Verstoß gemeldet habe?
Verdachtsfälle werden einer unabhängigen und sachkundigen Prüfung unterzogen. Kommt der Rat zu dem Schluss, dass es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen die Berufsgrundsätze und Richtlinien der Branche handelt, stehen ihm drei verschieden Sanktionsoptionen zur Ahndung zur Verfügung.
- Bei einem weniger schweren Verstoß sanktioniert er das entsprechende Institut mit einem so genannten Hinweis. Dieser Hinweis darf nur anonymisiert und nur im Ausnahmefall veröffentlicht werden.
- Liegen deutlichere Verstöße vor, spricht der Rat eine so genannte Missbilligung aus, eine Kritik am Verhalten des Beschwerdegegners. Diese darf grundsätzlich anonymisiert veröffentlicht werden.
- Im Falle schwerer und fortdauernder Verstößen muss der Rat eine Rüge erteilen und diese unter namentlicher Nennung des Beschwerdegegners öffentlich machen. Werden dabei Gesetzeswidrigkeiten aufgedeckt, kann er die zuständigen Behörden informieren.
Alle drei Instrumente haben ihre Wirkung, da sich die Beschwerdegegner im Laufe des Verfahrens intensiv mit den Vorwürfen auseinandersetzen müssen.
Ich möchte mich über das Vorgehen bei einem Markt- oder Sozialforschungsprojekt beschweren. Wie gehe ich am besten vor?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder reichst du die Beschwerde direkt ein oder du wendest dich an die Sevicestelle des Rates der Markt- und Sozialforschung.
- Du willst deine Beschwerde direkt einreichen:
Beim Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. gibt es eine extra zu diesem Zweck eingerichtete Beschwerdestelle, bei der du per E-Mail oder Brief deine Beschwerde einreichen und Verstöße melden kannst. Deine Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Deinen Namen
- eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Deine E-Mail-Adresse, postalische Anschrift oder Telefonnummer)
- Angaben zum Beschwerdegrund
- möglichst konkrete Angaben zum Beschwerdegegner, also der Person/dem Unternehmen, die/das den mutmaßlichen Verstoß begangen oder veranlasst hat
Postalische Beschwerden bitte an die folgende Anschrift adressieren:
Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Beschwerdestelle
Friedrichstraße 187
10117 Berlin
- Du brauchst Unterstützung:
Falls du dir nicht sicher bist oder du eine Frage zu einem Verdachtsfall oder einer möglichen Beschwerde hast oder einfach nur Unterstützung bei der Einreichung einer Beschwerde brauchst, kannst Du auch die sogenannte Servicestelle kontaktieren. Schicke dafür eine E-Mail an servicestelle@rat-marktforschung.de
Bei Fragen kannst du dich auch telefonisch unter 030 9203128-61 an die Ansprechpartner des Rates zu wenden.