Anonymität und Datenschutz
Marktforscher sind an Meinungen interessiert, jedoch nicht daran, die geäußerten Meinungen einzelnen Personen zuordnen zu können. Die Anonymität der Befragten ist wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Forschungsarbeit – aus rechtlicher Sicht, aber auch weil Menschen nur aus dieser Sicherheit heraus bereit sind, ihre wahren Meinungen mitzuteilen.
MARKTFORSCHUNG
unterliegt einer strengen Kontrolle.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen haben sich die Marktforscher deshalb im ICC/ESOMAR-Kodex und mit nationalen Richtlinien selbst verpflichtet, die Anonymität sowohl der Befragten als auch der Auftraggeber zu schützen.
Die Markt- und Sozialforschungsinstitute müssen sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde als Stelle melden, die personenbezogene Daten verarbeitet und anonymisiert übermittelt. Zusätzlich müssen sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Datenschutzbeauftragte sorgen dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz im Institut eingehalten werden. Als Verbraucher können Sie den Datenschutzbeauftragten eines Marktforschungsunternehmens erreichen, indem Sie sich an die Adresse des Instituts (z. B. gemäß der Angabe im Impressum der Homepage des Institutes) wenden.
Alle Mitarbeitenden in der Markt- und Sozialforschung müssen den Datenschutz gewährleisten. Sie werden für den gesetzmäßigen Umgang mit den Daten geschult und verpflichten sich mit ihrem jeweiligen Arbeitsvertrag, den Datenschutz einzuhalten. Ein Verstoß dagegen führt zu Sanktionen – bis zur fristlosen Kündigung.
SICHERHEIT
für die Befragten.
Markt- und Sozialforschungsdaten dürfen nur so ausgewertet werden, dass kein Rückschluss auf einzelne befragte Personen möglich ist. Personenbezogene Daten werden auf keinen Fall weitergegeben.
Um vor Diebstahl zu schützen, sind alle Computer durch strenge Passwortsysteme geschützt. Räume, in denen Daten verarbeitet werden, sind durch spezielle Türen und entsprechende Sicherheitsschleusen gesichert. Die Daten werden nur an sicheren Orten gespeichert.
Zusätzliche Sicherheit:
- Die Adressdaten und die Befragungsdaten werden getrennt voneinander und entsprechend sicher aufbewahrt.
- Die Adressdaten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt vernichtet.
- Die Daten werden auch bei Telefoninterviews nur so ausgewertet, dass ein Rückschluss auf einzelne Befragte nicht möglich ist.
Grundsätzlich sind Befragungstätigkeit und Auswertungstätigkeit bei Markt- und Sozialforschern persönlich und räumlich getrennt.
ANONYMITÄT
bei telefonischen Befragungen.
Auch bei telefonischen Befragungen gewährleisten die Marktforscher Anonymität der befragten Personen. Bei Telefoninterviews gibt es zusätzlich zu den oben genannten Regelungen einige technische Absicherungen:
- Die Telefonnummern werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren von einem Computer ausgewählt und automatisch angerufen.
- Die Interviewer sehen die angerufenen Nummern nicht und kennen auch die Namen der Angerufenen nicht.
Und wie ist es bei Mehrfachbefragungen?
Um Meinungs- oder Verhaltensveränderungen messen zu können, ist es manchmal notwendig, mehrfach Antworten von denselben Befragten zu erheben. Bei diesen Mehrfachbefragungen sind ebenfalls die Daten sicher und die Anonymität gewahrt. Hierbei gelten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und darüber hinaus die berufsständischen Regeln gleichermaßen.
Zwar werden Adressdaten bei Mehrfachbefragungen aufbewahrt, um bei einer neuen Befragungswelle wieder dieselben Personen zu erreichen. Aber die Adressen sind getrennt von den Antworten. Nur über einen Code können Adresse und Antwort einander zugeordnet werden. Nur entsprechend geschultes, ausgewähltes und qualifiziertes Personal erhält Zugang zu den Verbindungsdaten.
Adressdaten für Mehrfachbefragungen zu speichern ist nur dann erlaubt, wenn die Befragten bei der ersten Befragung informiert wurden und zugestimmt haben, dass ihre Adressdaten für Folgebefragungen aufgehoben werden. Solange Adress- und Befragungsdaten im Institut zusammengeführt werden können, gelten auch die Befragungsdaten als personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und unterliegen damit besonders strengen Anforderungen an den sicheren Umgang damit.
WIR MARKTFORSCHER
denken weiter.
Die gesammelten Daten werden ausschließlich anonymisiert veröffentlicht. Um dieses Versprechen einzuhalten, müssen gelegentlich nicht nur Namen und Adressen aus den Befragungsbögen entfernt werden. In manchen Fällen können Details oder die Kombination von mehreren Details dazu führen, dass die Befragten erkennbar werden. Beispiele sind die Angabe von seltenen Berufen und gleichzeitig dem Wohnort in der Auswertung oder wenn Auftraggeber aufgrund von Vorkenntnissen beispielsweise ihre Kunden aus den Antworten erkennen könnten. In diesem Fall werden solche Merkmalskombinationen nicht dem Auftraggeber übermittelt.