Beschwerden
Unerwünschte Anrufe oder Verletzungen des Datenschutzes können unterschiedliche Quellen haben. Wenn Sie sich durch einen Telefonanruf belästigt gefühlt haben, ist es wichtig zu prüfen, von wem und mit welcher Absicht angerufen wurde.
Vorgetäuschte Umfragen
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Aussage „Wir machen eine Umfrage“ als Vorwand benutzt wird, Menschen beispielsweise am Telefon Produkte und Dienstleistungen unaufgefordert zum Kauf anzubieten (sogenannte „Cold Calls“). Dieses Verhalten belastet die Markt- und Sozialforschung in Deutschland inzwischen erheblich.
Wenn Sie solche Werbe-/ Verkaufsanrufe erhalten, dann können Sie sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden, die Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung verfolgt.
Dazu sind die folgenden Informationen wichtig:
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Angerufene Telefonnummer
- Telefonnummer des Anrufers
- Name des Anrufers
- Firma, die in dem Telefonat genannt wird
- Inhalt des Werbe-/Kaufangebots
Unter folgendem Link finden Sie ein Formblatt, mit dem Sie der Netzagentur den Missbrauch melden können. Sie sollten es tun, denn nur wenn die Betroffenen Angaben zu solchen verbotenen Anrufen machen, kann die Netzagentur hier tätig werden.
Sollten Sie durch Werbe-/ Verkaufsanrufe belästigt worden sein, dann können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe (Verbraucherzentralen (www.vzbv.de) wenden.
Qualitätssicherung in der Markt- und Sozialforschung
Auch in der Markt- und Sozialforschung kann es zu Qualitätsmängeln kommen.
Ethisch bedenkliche Befragung, methodisch falsches Vorgehen, Vertrauensbruch beim Datenschutz – Grund zur Klage kann es trotz freiwilliger Selbstkontrolle geben. Sollten Sie sich durch das Verhalten eines Markt- und Sozialforschers in Ihren Rechten verletzt sehen, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. Dieses Angebot gilt nicht nur für Befragte, sondern auch für Auftraggeber und Wettbewerber, die eine Missachtung der Berufsgrundsätze und Standesregeln erahnen.
Die vorgebrachten Beschwerden behandelt der Rat prompt: Im Falle einer berechtigten Klage reicht der Prüfungsausschuss das Anliegen an den Beschwerderat weiter, der das Verfahren in schriftlicher oder mündlicher Form durchführt und am Ende über Schuld oder Unschuld des Beklagten entscheidet.
Im Falle eines Schuldspruchs hat der Rat, je nach Schwere des Verstoßes, folgende Möglichkeiten der Sanktion:
- Ermahnung
- Rüge mit Veröffentlichung
Ergänzend zu einer Rüge kann der Rat es für notwendig erachten, dem jeweiligen Verband den Ausschluss des gerügten Markt- oder Sozialforschers zu empfehlen oder die zuständigen Behörden zu informieren, damit diese über weitere Maßnahmen entscheiden.
Der Rat und seine Ausschüsse sind unabhängige Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Markt- und Meinungsforschung. Die Verbände der Deutschen Markt- und Sozialforschung (ADM, BVM, ASI und DGOF) tragen den Rat als eingetragenen Verein und sind dort Mitglieder.
Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Friedrichstraße 187
10117 Berlin
Telefon 030 / 920 3128 – 60
Telefax 030 / 920 3128 – 10
E-Mail: geschaeftsstelle@rat-marktforschung.de
www.rat-marktforschung.de