Unterschiede zum Verkauf
Markt- und Sozialforschung unterscheiden sich von Direktmarketing in ihren Zielen und Methoden.
Ziel der Anrufe
Marktforscher versuchen mit ihren Umfragen verallgemeinerbare Erkenntnisse zu wirtschaftlichen und (gesellschafts)politischen Themen zu gewinnen.
Die Antworten der einzelnen Befragten werden später zu Gesamtaussagen zusammengefasst. Die Zuordnung der Antworten zu einzelnen Personen ist für die Forscher nicht von Interesse.
Direktvermarkter wollen hingegen etwas verkaufen. Dazu gebrauchen sie häufig Umfragen als Einstieg in das Verkaufsgespräch.
Schutz der Angerufenen
Um die Privatsphäre der Befragten zu schützen, haben sich Markt- und Sozialforscher zur Einhaltung zahlreicher Standards verpflichtet.
Dazu gehören zum Beispiel folgende: Grundsätzlich erfolgen Anrufe für Markt- und Sozialforschungszwecke in Privathaushalten nur tagsüber, zwischen 9 Uhr und 21 Uhr. Die Interviewer kennen bei Bevölkerungsumfragen die Namen der Angerufenen nicht. Nur Markt- und Sozialforscher gewährleisten Datenschutz und Anonymität der befragten Personen. Ein Rückschluss auf einzelne befragte Personen ist später nicht möglich.
Direktvermarkter hingegen kennen oft die Namen der Angerufenen und weitere personenbezogenen Daten. Sie verfolgen in der Regel das Ziel ihre Datenbestände aufzustocken oder ein Kaufangebot zu unterbreiten. Ein Marktforscher würde Ihnen dagegen niemals ein Kaufangebot machen.
Informationen für die Angerufenen
Markt- und Sozialforschungsinstitute weisen ihre Interviewerinnen und Interviewer an, auf Fragen der Angerufenen zu antworten.
Die Interviewer informieren die Angerufenen zu Beginn des Gesprächs darüber:
- Wer anruft. Sie nennen ihren Namen sowie den des Institutes.
- Warum die Umfrage gemacht wird.
- Wie die Daten verarbeitet und genutzt werden.
- Dass Ihre Anonymität gewahrt wird und der gesetzliche Datenschutz eingehalten wird.
- Dass die Teilnahme an der Umfrage freiwillig ist.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie diese den Interviewern stellen und bekommen eine Antwort. Direktvermarkter hingegen weigern sich häufig das Unternehmen zu nennen, für das sie anrufen, geben höchst ungern ihren eigenen Namen preis und legen fast immer auf, wenn ihnen selbst Fragen gestellt werden. Zusammengefasst: Direktvermarkter wollen mit jedem Anruf etwas verkaufen oder mindestens einen Folgetermin vereinbaren.
Unterscheidung vor dem Gesetz
Nur Marktforscher dürfen unaufgefordert anrufen, um Personen telefonisch zu befragen.
Nicht angekündigte Anrufe für Werbung oder Verkauf, sogenannte Cold Calls, sind durch höchstrichterliche Urteile verboten.
In Verbindung mit Markt- und Sozialforschungsaktivitäten dürfen keine geschäftlichen Vorgänge eingeleitet werden. Es darf also nicht mit einer Umfrage begonnen werden, um am Schluss etwas zu verkaufen. Auch dürfen Umfragen nicht verwendet werden, um Termine für Verkaufsgespräche zu vereinbaren. Wenn Unternehmen selbst Markt- und Sozialforschung durchführen, gilt ebenfalls die Abgrenzung der Markt- und Sozialforschung von Werbung/Vertrieb.
Vertrieb/Werbung darf also nicht mit Markt- und Sozialforschung verknüpft werden.
Die Interessen der Befragten sind durch die berufsständischen Verhaltensregeln geschützt. Alle in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung Tätigen sind an diese Regeln gebunden, nämlich den ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung und die deutsche Erklärung dazu sowie Richtlinien zu einzelnen Themen. Auch Markt- und Sozialforscher, die nicht Mitglieder eines Verbandes sind, sind durch die sogenannte Verkehrssitte an diese Regeln gebunden. Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. sichert die Einhaltung dieser Regeln.